Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) der Stadt Forst (Lausitz) laut Anlage. Erläuterungen:
Mit dem Erlass der neuen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) am 20.01.2005 sind auch Teile des Ortsrechts neu zu beschließen. Die vorliegende Satzung weist keine inhaltlichen Unterschiede gegenüber der bisher geltenden Satzung auf. Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Anlage 2: Gebührenkalkulation der 2. Änderungssatzung vom 30.11.2004 Anlage 3: Gebührenkalkulation der 1. Änderungssatzung vom 13.05.2003 Anlage 4: Gebührenkalkulation der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) vom 10.12.2002
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