Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0372/2005  

 
 
Betreff: Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt - Abwasserabgabensatzung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Baerwald
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
02.03.2005 
Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
07.03.2005 
Sondersitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales und 3. Sondersitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.03.2005 
9. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2005 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
abwasserabgabensatzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt – Abwasserabgabensatzung – entsprechend Anlagen 1 bis 8.

 

Die Anlagen 1 bis 8 sind Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und dem dazu u. a. am 28.12.2004 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus wurde festgestellt, dass sämtliche erlassene Hauptsatzungen der Stadt Forst (Lausitz) unwirksam sind und auch für die Erhebung von Abwasserabgaben eine satzungsrechtliche Grundlage fehlt.

 

Die Hauptsatzung wurde am 20.01.2005 beschlossen und danach bekannt gemacht, so dass nun die Abwasserabgabensatzung beschlossen und in Kraft gesetzt werden kann.

 

Die Kalkulation der Abgaben wurde zur Satzung 30.06.2004 nicht verändert. Inhaltlich wurde der § 6 den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Im § 11 wurde neu aufgenommen, die Ableitung von Niederschlagswasser in offene Gräben.

 

Im § 12 wurde eine genaue Definition des Begriffs Abwasser eingefügt. Des Weiteren wurde eine rechtliche Änderung bezüglich der technischen Serviceleistungen als sonstige Abgaben vorgenommen.

 

Im § 14 wurden die Absätze 2 bis 4 neu eingefügt. Bisher gab es keine Regelung zu den Voraus­zahlungen der Abwassergebühren. Diese Formulierungen stellen nur eine Klarstellung zu der bisher bereits praktizierten Handhabung dar.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Abwasserabgabensatzung

Anlage 2 – Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser 2004

Anlage 3 – Beitragskalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser 2004

Anlage 4 – Kalkulation für Kostenersatz der Grundstücksanschlussleitungen 2004

Anlage 5 – Kalkulation der Serviceleistungen 2004

Anlage 6 – Gebührenkalkulation für das Einleiten von Niederschlagswasser 1995

Anlage 7 – Gebührenkalkulation Schmutzwasser, Kanalbenutzungsgebühren Schmutzwasser 

                  und für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen vom 01.08.1999 bis

                  30.06.2004

Anlage 8 – Ermittlung der Niederschlagswassergebühr 01.02.2003 bis 30.06.2004

Anlage 9 – Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 abwasserabgabensatzung (281 KB)