Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Mit dem Erlass der neuen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) am 20.01.2005 sind auch Teile des Ortsrechts neu zu beschließen. Die vorliegende Satzung weist keine inhaltlichen Unterschiede gegenüber der bisher geltenden Satzung auf. Anlagen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz)
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