Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0382/2005  

 
 
Betreff: Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) - Sondernutzungsgebührensatzung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Baerwald
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
02.03.2005 
Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.03.2005 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2005 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung an Verwaltung zurück verwiesen   
Anlagen:
sondernutzungsgebührensatzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) – Sondernutzungsgebührensatzung - lt. Anlage.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und dem dazu u. a. am 28.12.2004 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus wurde festgestellt, dass sämtliche erlassene Hauptsatzungen der Stadt Forst (Lausitz) unwirksam sind und auch für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren eine satzungsrechtliche Grundlage fehlt.

 

Die Hauptsatzung wurde am 20.01.2005 beschlossen und danach bekannt gemacht, so dass nun die Sondernutzungsgebührensatzung beschlossen und in Kraft gesetzt werden kann.

 

Es wurden keine inhaltlichen Änderungen zur bisherigen Fassung vorgenommen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Sondernutzungsgebührensatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 sondernutzungsgebührensatzung (158 KB)