Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) – Sondernutzungsgebührensatzung - lt. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und dem dazu u. a. am 28.12.2004 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus wurde festgestellt, dass sämtliche erlassene Hauptsatzungen der Stadt Forst (Lausitz) unwirksam sind und auch für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren eine satzungsrechtliche Grundlage fehlt.
Die Hauptsatzung wurde am 20.01.2005 beschlossen und danach bekannt gemacht, so dass nun die Sondernutzungsgebührensatzung beschlossen und in Kraft gesetzt werden kann.
Es wurden keine inhaltlichen Änderungen zur bisherigen Fassung vorgenommen.
Anlagen:
Sondernutzungsgebührensatzung
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