Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) lt. Anlage1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und dem dazu u. a. am 28.12.2004 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus wurde festgestellt, dass sämtliche erlassene Hauptsatzungen der Stadt Forst (Lausitz) unwirksam sind und auch für die Abwasserbeseitigung eine satzungsrechtliche Grundlage fehlt.
Die Hauptsatzung wurde am 20.01.2005 beschlossen und danach bekannt gemacht, so dass nun die Abwasserbeseitigungssatzung beschlossen und in Kraft gesetzt werden kann.
Aufgrund eines richterlichen Hinweises wurde die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, § 8 neu, von den allgemeinen Befreiungen getrennt.
Bei den Entwässerungsgenehmigungen wurde auf die Verpflichtung aus der Gemeindeordnung Bezug genommen. Anlagen:
Anlage 1 – Abwasserbeseitigungssatzung
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