Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten – Sondernutzungssatzung – lt. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und dem dazu u. a. am 28.12.2004 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus wurde festgestellt, dass sämtliche erlassene Hauptsatzungen der Stadt Forst (Lausitz) unwirksam sind und auch für die Sondernutzung eine satzungsrechtliche Grundlage fehlt.
Die Hauptsatzung wurde am 20.01.2005 beschlossen und danach bekannt gemacht, so dass nun die Sondernutzungssatzung beschlossen und in Kraft gesetzt werden kann.
Es wurden keine inhaltlichen Änderungen zur bisherigen Fassung vorgenommen. Anlagen:
Sondernutzungssatzung
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