Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes “An der Gubener Straße”.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage dargestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Am 22.04.2005 wurde von der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “An der Gubener Straße” gefasst.
Es soll ein vereinfachtes Verfahren i.S.d. § 13 BauGB durchgeführt werden, da durch die Aufstellung des B-Planes in einem Gebiet nach § 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert wird.
Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit erfolgt auf der Grundlage des § 13 (2) Nr. 2 BauGB in Form einer Offenlegung i.S.d. § 3 Abs. 2 BauGB.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden auf der Grundlage des § 13 (2) Nr. 3 BauGB in Form eines gesonderten Schreibens beteiligt. Anlagen:
Lageplan |
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