Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0418/2005  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes "An der Gubener Straße" auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
26.05.2005 
9. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2005 
12. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2005 
10. Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes “An der Gubener Straße”.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am 22.04.2005 wurde von der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “An der Gubener Straße” gefasst.

 

Es soll ein vereinfachtes Verfahren i.S.d. § 13 BauGB durchgeführt werden, da durch die Aufstellung des B-Planes in einem Gebiet nach § 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert wird.

 

Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit erfolgt auf der Grundlage des § 13 (2) Nr. 2 BauGB  in Form einer Offenlegung i.S.d. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden auf der Grundlage des § 13 (2) Nr. 3 BauGB in Form eines gesonderten Schreibens beteiligt.

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan