Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0429/2005  

 
 
Betreff: Benutzungsordnung für das Internetcafé des Hort- und Freizeithauses Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lehmann, Edith
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
23.05.2005 
8. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
30.05.2005 
14. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2005 
12. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2005 
10. Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Benutzungsordnung Internetcafé

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Benutzungsordnung (Anlage) für das Internetcafé im Hort- und Freizeithaus Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage der Bereitstellung von Fördermitteln konnte das Internetcafé im Hort- und Freizeithaus der Grundschule Nordstadt, Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst eingerichtet werden. Zur Sicherung der Arbeit ist diese Benutzungsordnung erstellt worden.

Anlagen:

Anlagen:

 

Benutzungsordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungsordnung Internetcafé (87 KB)