Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0440/2005  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Finanzverwaltung Beteiligt:Dezernent II
Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole   
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
30.05.2005 
14. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2005 
12. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2005 
10. Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren (lt. Anlage 1)

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit der hier vorliegenden Friedhofsgebührensatzung erfolgte eine Überarbeitung der Neukalkulation der Friedhofsgebühren (Vorlage SVV/0289/2004), welche in der Sitzung der SVV am 26.11.2004 nicht mehrheitsfähig war.

 

Gegenüber der Vorlage SVV/0289/2004 erfolgte die Berücksichtigung der Ist-Kosten 2004 und der konkreten Fallzahlen 2004.

Desweiteren erfolgte eine Anpassung von Kostenpositionen (Innere Verrechnung, Verzinsung Anlagekapital).

 

Dies führte zu einer Veränderung der in den Hauptkostenstellen zu verteilenden Kosten (Senkung um ca. 10 %)

 

 

Gegenüberstellung (Kalkulation Vorlage 2004/Kalkulation neu):

 

 

Hauptkostenstelle

(EUR)

 

Kalkulation Vorlage 2004

Zu verteilende Kosten (EUR)

 

 

Kalkulation neu

Zu verteilende Kosten

HKst 001

99.690,27

92.341,65

HKst 002

49.419,03

46.439,51

HKst 003

39.027,13

34.799,30

HKst 004

39.668,74

32.620,33

HKst 005

10.712,55

9.022,08

 

238.517,72

215.222,87

 

 

Die Kalkulation der einzelnen Gebührensätze ist in der Anlage 2 dargestellt. Als Hilfsmittel dient der Betriebsabrechnungsbogen. Hier werden die Kostenarten auf die Kostenstellen (Hauptkostenstellen und Nebenkostenstellen) verteilt um dann mit Hilfe der Äquivalenzziffernkalkulation in der Kostenträgerrechnung die einzelnen Gebührensätze zu ermitteln.

 

Die Gebührenkalkulation der Vorlage SVV/0289/2004 wurde im I. Quartal 2005 in allen betroffenen Ortsteilen mit dem jeweiligen Ortsbeirat in Einwohnerversammlungen erläutert.

 

Zwischenzeitlich erfolgten zur Gebührenkalkulation drei Beratungen (16.02., 17.03., 17.05.2005) mit den Fraktionsvorsitzenden, welche im Ergebnis zu dieser jetzt vorliegenden Satzung führte.

 

Für die Ortsteile sollen in einer Übergangsfrist bis 31.12.2006 nur 75 % der festgesetzten Gebührentarife zur Anwendung kommen.

 

In der Anlage 3 ist die Gegenüberstellung der Satzung mit Gebührensätzen im Vergleich (Kalkulation Vorlage 2004/Kalkulation neu).

 

In der Anlage 4 ist ein Vergleich der Einnahmen des Jahres 2004 in Bezug auf die Ist – Fallzahlen 2004 unter Berücksichtigung Satzung 1994/Kalkulation Vorlage 2004/Kalkulation neu.

 

Für das Krematorium wurde am 18.03.2005 eine separate Entgeltordnung beschlossen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

 

Anlage 2 - Kalkulation der einzelnen Gebührensätze

 

Anlage 3 - Gegenüberstellung der Satzung mit Gebührensätzen im Vergleich (Kalkulation Vorlage 2004/Kalkulation neu)

 

Anlage 4 - Vergleich der Einnahmen des Jahres 2004 in Bezug auf die Ist – Fallzahlen 2004 unter Berücksichtigung Satzung 1994/Kalkulation Vorlage 2004/Kalkulation neu.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 1 (132 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (152 KB)    
Anlage 4 3 Anlage 3 (113 KB)    
Anlage 1 4 Anlage 4 (288 KB)