Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz).
Erläuterungen:
zu § 5 Wertgrenzen bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung:
Mit Änderung der Gemeindeordnung im § 35 Abs. 2, Nr. 18 wurden die Zuständigkeiten neu geregelt. Die darin enthaltenen Regelungen sind nunmehr nicht mehr der Gemeindevertretung vorbehalten, sondern liegen nach § 57 Absatz 2 der GO in der Zuständigkeit des Hauptausschusses.
zu § 10 Vertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters
Die Amtszeit des 2. Beigeordneten Herrn Peter Hans im Beamtenverhältnis auf Zeit endete zum 31.03.2005. Gemäß Gemeindeordnung für das Land Brandenburg ist im § 69 Abs. 2 festgeschrieben, dass die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden mit 15.001 bis 40.000 Einwohnern höchstens 1 beträgt.
Anlagen:
Anlage 1: 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) Anlage 2: Gegenüberstellung der alten und der neuen Fassung
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