Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0205/2004(neu)/2  

 
 
Betreff: Verfahrensschritte zur Konkretisierung des Weiterbetriebes von Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser, AndreasBezüglich:
SVV/0460/2005
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
12.09.2005 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
02.11.2005 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.11.2005 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Neufestlegung der Zügigkeit der Grundschulen

Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden die Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit folgender Zügigkeit geführt:

 

Grundschule Nordstadt              2-zügig

Grundschule Forst Mitte              2-zügig

Grundschule Noßdorf              1-zügig

Grundschule Keune              1-zügig

 

Gleichzeitig wird der bisherige Beschluss Vorlage SVV/11/94 aufgehoben.

 

2.      Festlegung der Ausführungsart der jährlichen Schulbezirkssatzung

Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden für die unter 1. genannten Grundschulen Schulbezirke durch den Schulträger bestimmt, aus denen hervorgeht, welche die örtlich zuständige Schule ist. Diese Schulbezirke sind nicht deckungsgleich.

 

 

3.      Prüfung der Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt ab dem Jahr 2007 jährlich - jeweils nach Bescheidung der Schulanmeldungen - zu prüfen, mit welchem Schuljahresbeginn das Schüleraufkommen in der Stadt Forst (Lausitz) nicht mehr ausreicht um beiden 1-zügigen Grundschulen, bei gleichzeitigem vorrangigen Weiterbetrieb der beiden 2-zügigen Grundschulen, das Bilden einer Eingangsklasse zu ermöglichen.

 

 

4.      Bestimmung der aufzulösenden Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt nach der Ermittlung des Zeitpunktes der objektiven Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule und im Ergebnis einer dann aktuellen Gegenüberstellung beider 1-zügigen Grundschulen eine Beschlussvorlage zur Auflösung einer Grundschule zu erstellen.

 

 

5.      Festlegung der Art und Weise der Auflösung der bestimmten Grundschule

Schon jetzt wird festgelegt, dass die aufzulösende Grundschule nach dem sogenannten "Auslaufmodell" (Bildung keiner ersten Klasse) bis zu dem Schuljahr weiter betrieben wird, in dem noch drei aufsteigende Klassen (4.; 5. und 6. Klasse) geführt werden können. Im darauf folgenden Schuljahr sind die dann neuen Jahrgangsstufen 5 und 6 an einer anderen Grundschule der Stadt Forst (Lausitz) weiter zu führen. Die Klassen wechseln gemeinsam und im Klassenverband.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der grundsätzliche Inhalt dieser Vorlage ist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses mit Vertretern aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, Elternvertretern und Schulleitungen der Grundschulen Keune und Noßdorf.

 

Die im Beschlusstext aufgeführten Verfahrensschritte sichern, dass für eine weitere Grundschule - unter Beachtung der festzulegenden Zügigkeit - erst bei Erreichung des objektiven Kriteriums:

 

Schüleraufkommen zur Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen in städtischer Trägerschaft unterschreitet belegbar die Anzahl von 6 Klassen

 

der Beginn der Auflösung terminisiert wird.

 

Durch die Festlegung der Zügigkeit der städtischen Grundschulen und dem Verzicht auf deckungsgleiche Schulbezirke entsteht eine hohe Planungssicherheit für die Grundschulen und eine geringere "öffentliche Aufregung" zum jährlichen Schulanmeldungsverfahren.

 

Mit Blick auf die Veränderungen der Profilierung von Forster Grundschulen in dem vorigen und in diesem Jahr (z. B. Einführung der verlässlichen Halbtagsgrundschule oder weitere Einführung der Flexiblen Schuleingangsphase) erscheint eine abschließende Festlegung der aufzulösenden Grundschule erst zeitnah sinnvoll. Eine vorsorgliche Festlegung kann spätere inhaltliche oder bauliche Veränderungen (z. B. zwischenzeitliche Schaffung eines notwendigen 2. Rettungsweges) nicht berücksichtigen.

 

Mit der Festlegung des Auflösungsverfahrens ("Auslaufmodell") wird schon jetzt geregelt, dass die belastenden Auswirkungen für Kinder, Eltern und Lehrkräfte so gering wie schulrechtlich möglich gehalten werden. Nur die Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 der aufzulösenden Grundschule müssen dann ihr letztes bzw. ihre beiden letzten Grundschuljahre an einer anderen städtischen Grundschule absolvieren.

 

Mit dieser Vorlage wird insgesamt ein geschlossenes Verfahren zur Reduzierung eines weiteren Grundschulstandortes zur Beschlussfassung vorgestellt.