Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0466/2005  

 
 
Betreff: Bestätigung der Entwurfsplanung Straßenbau Skurumer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Kornegger, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
18.08.2005 
15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Variante 1 der Entwurfsplanung Straßenbau Skurumer Straße (von Triebeler Straße bis Muskauer Straße) einschließlich Bau eines einseitigen Rad- und Gehweges, von C.-A.-Groeschke-Straße bis Triebeler Straße, und Erneuerung, von Muskauer Straße bis Umgehungsstraße.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Skurumer Straße befindet sich im Südosten der Stadt Forst (Lausitz) und stellt die Verbindung zwischen der C.-A.-Groeschke-Straße und der Umgehungsstraße B 112 her.

Im Verkehrsentwicklungsplan ist die Fortführung bis zur Wehrinselstraße geplant.

Die Skurumer Straße wird im Straßenverzeichnis der Stadt Forst (Lausitz) als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr geführt. Die Skurumer Straße ist gleichzeitig Umleitungsstrecke der Bundesautobahn. Von der Muskauer Straße bis zur Umgehungsstraße ist die Skurumer Straße Kreisstraße.

Aufgrund der erhöhten Achslasten der LKW ist die Fahrbahn der Skurumer Straße sehr “verworfen, wellig” (Spurrinnenbildung). Das Gerinne ist für eine ordnungsgemäße Ableitung des Niederschlagswassers nicht mehr nutzungsfähig.

Der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung plant den Bau von Schmutzwasserkanälen in der Straße. Eine gemeinsame Koordinierung der Baumaßnahmen ist sinnvoll.

Für den Straßen- und Kanalbau stehen Fördermittel bereits zur Verfügung.

Aufgrund der Bedeutung der Straßen erfolgt die Erneuerung nach den Empfehlungen der Anlage von Erschließungsanlagen, Straßen.

Die Straßenbeleuchtungsmaste aus Beton bleiben bestehen, hier werden die Ausleger und die Leuchtmittel ernuert.

 

Folgende Ausbauparameter ergeben sich für die Aufteilung des öffentlichen Bereiches für die jeweiligen Teileinrichtungen:

 

Fahrbahnbreite

6,50 m

Bitumen

beidseitiger gemeinsamer

 

 

Rad- und Gehweg

2,00 m

Gehwegplatten

Grünstreifen

 

 

Zufahrten

 

Betonsteinpflaster

 

Im Haushaltsjahr 2006 plant die Verwaltung die Skurumer Straße, von Triebeler Straße bis Muskauer Straße, zu bauen. Hierzu ist nach den Ausführungsbestimmungen zur Straßenbau-beitragssatzung über den Kostenersatz auch bei der Herrichtung der Grundstückszufahrten im genannten Straßenabschnitt zu entscheiden.

 

Die Verwaltung hat zu diesem Zweck die überwiegende Nutzung der innerhalb des Bauvorhabens Skurumer Straße, zwischen Triebeler Straße und Muskauer Straße, befindlichen Grundstücke ermittelt. nach Feststellung handelt es sich im genannten Straßenabschnitt um überwiegende Wohnbauflächen, für die in den Ausführungsbestimmungen umlagefähige Zufahrtsbreiten zwischen 2,50 m bis 4,00 m definiert wurden.

 

Auf der Grundlage des Verhältnisses der zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke zu den gewerblich, landwirtschaftlich und im weitesten Sinne gewerblich und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke sowie nach Abwägung der Belange der Stadt Forst (Lausitz) und der betroffenen Grundstückseigentümer wird unter Ausübung des fehlerfreien Ermessens eine umlagefähige Zufahrtsbreite von 4,00 m festgelegt.

 

Entsprechend Abschnitt I, § 12, Satz (1), (2) der Straßenbaubeitragssatzung wird der Aufwand im Zusammenhang mit den Grundstückszufahrten bis zu einer Breite von 4,00 m innerhalb der gesamtumlagefähigen Kosten auf alle anliegenden und nach der Satzung heranzuziehenden Grundstücke verteilt.

 

 

In der Anlage der Nutzungsarten der Grundstücke ist ersichtlich, dass hier von Wohnbauflächen ausgegangen werden kann.

 

Für darüber hinaus gehende Forderungen der Grundstückseigentümer, d.h. Grundstückszu-fahrten, die eine Breite von 4,00 m überschreiten, besteht seitens der Stadt Forst (Lausitz) der Ersatzanspruch nach Abschnitt I, § 12, Satz (1), (2) der Straßenbaubeitragssatzung.

 

Nach ersten Schätzungen werden sich die Gesamtkosten für den Straßenbau einschließlich der Planung auf ca. 550.000,00 EUR belaufen.

 

Um die “schwächsten” Verkehrsteilnehmer vom bestehenden Radwegenetz in der C.-A.-Groeschke-Straße zum vorhandenen Netz in der Umgehungsstraße sicher führen zu können, sind die beiden Netzschlüsse geplant und herzustellen.

Auch für diese beiden Baumaßnahmen stehen bereits Fördermittel zur Verfügung.

Die Ausbaubreite wird den Gegebenheiten, vorhandenen Grundstückseinfriedungen, angepasst. Die Oberflächenbefestigung des Gehweges erfolgt ebenfalls mit Gehwegplatten.

In Abstimmung mit dem Neißeverkehr werden die Bustaschen rückgebaut.

 

Die einzelnen Abschnitte sollen wie folgt gebaut werden:

 

- Rad- und Gehweg (von C.-A.-Groeschke-Straße – Triebeler Straße)

2005

 

 

- Fahrbahn einschließlich Nebenanlagen (von Triebeler Straße -

 

  Muskauer Straße)

2006

 

 

- Rad- und Gehweg (von Muskauer Straße – Umgehungsstraße)

2007

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Nutzungsart