Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0469/2005  

 
 
Betreff: Grundsatzentscheidung zu Kindertagesstätten und Horten in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser, Andreas
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
12.09.2005 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
02.11.2005 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.11.2005 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Forst (Lausitz) auch künftig die derzeit in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horte in Verbindung mit der Notwendigkeit der jährlichen Erfüllung folgender Arbeitsaufträge durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterführt:

 

1.      Jede Kindertagesstätte bzw. Hort erbringt mindestens 1,5 % der Betriebskosten der Einrichtung als Eigenanteil zum Betrieb des Hauses. Der Betriebskostenanteil kann durch Geld (z. B. Spenden), geldwerte Leistungen (z. B. Renovierung) oder geldwerte Sachzuwendungen (z. B. Inventar) erbracht werden.

 

2.      Durch die Horteinrichtungen wird die Sommerferienbetreuung im Kinder- und Jugenddorf der Stadt Forst (Lausitz) maßgeblich personell mit abgesichert.

 

3.      Ab dem IV. Quartal 2005 erhalten alle Kinderbetreuungseinrichtungen nur noch das notwendige pädagogische Personal entsprechend Kita-Personalverordnung.

 

4.      Personelle Unterstützung in der Situation von bereits gewährtem Erzieherinnenurlaub und zeitgleichen Krankheitsfällen erhalten nur noch kleine Einrichtungen, wie die Kita "Waldhaus", "Regenbogen" und Hort "Pfiffikus".

 

Zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit führt der Amtsleiter des Schul-, Sport- und Kulturamtes, Soziales halbjährlich in allen in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horten eine schriftlich zu dokumentierende Hospitation durch. Die “Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg” sollen als Hospitationsschwerpunkte in den Kindertagesstätten Beachtung finden. Im Hort soll sich die Hospitation besonders auf die Entwicklungsaufgaben von Kindern im Grundschulalter konzentrieren.

 

Die Evaluationsergebnisse aus Hospitationen, Interviews mit Kindern, Eltern und Erzieherinnen werden jährlich einmal dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt und gegebenenfalls notwendige Veränderungsrichtungen für einzelne Kindertagesstätten bzw. Horte festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist erneut die Zweckmäßigkeit der Überführung von städtischen Kindertagesstätten und Horten aktuell neu zu bewerten.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Durch die Umsetzung des Beschlussinhaltes könnten folgende positive Effekte eintreten:

 

  1. Der Hauptvorteil der Beibehaltung der städtischen Trägerschaft liegt in der direkten Beeinflussung der qualitativen Arbeit in Kindertagesstätten und Horten. Die unmittelbare Qualitätsfeststellung - als Bestandteil eines längerfristigen Weiterentwicklungsprozesses - ist nur bei eigener Trägerschaft möglich. Diese interne Qualitätsfeststellung sollte Vorrang vor ohnehin sehr seltenen externen Qualitätsfeststellungen haben.

    Als Kita-Träger können wir die Umsetzung der vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg empfohlenen sechs Bildungsbereiche:

 

-        Körper, Bewegung und Gesundheit;

-        Sprache, Kommunikation und Schriftkultur;

-        Musik;

-        Darstellen und Gestalten;

-        Mathematik und Naturwissenschaften;

-        soziales Leben

 

mitgestalten.
 

Für Hortkinder liegt eine entscheidende Antriebskraft für ihre Entwicklungsphase in der neuartigen Interaktionserfahrung, die die Kinder mit anderen Kindern sammeln und durch die sie Lebenskompetenz erwerben. Hierzu gehören:

 

-          die Entwicklung der Fähigkeiten zu eigenverantwortlichem Handeln sowie

-          die Ausbildung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, um sich in einer Welt voller Widersprüchlichkeiten, Normen, Interessen und Absichten behaupten zu können und

-          der Aufbau eines neuartigen Netzes von Interaktionsbeziehungen zu Erwachsenen

 

Für die Qulitätsfeststellung und deren Evaluation im Hortbereich wird der Schwerpunkt auf folgende Entwicklungsbereiche gelegt:

 

-          Kooperation

-          Moralentwicklung

-          Freundschaften und soziale Netze

-          Sprache und Kognition

 

  1. Finanzielle Ersparnis im vergleichbaren Umfang wie bei Überführung in freie Trägerschaft. (Erläuterungen mit Hinweis auf Verträge mit freien Trägern im nicht öffentlichen Sitzungsteil).

 

  1. Die auch vom Jugendamt des Landkreises Spree-Neiße sehr anerkannte fachliche Leistungsfähigkeit des Sachgebietes Kitas und Horte der Stadt Forst (Lausitz) wird auch weiterhin mit Blick auf die rechtlich anspruchsvolle Elternbeitragsermittlung und Haushaltsplanung sowie -durchführung genutzt. Damit bleibt die Sicherheit in der Betriebsführung erhalten. Diese Sicherheit ist nicht per se bei kleinen freien Trägern gegeben.


  1. Die Sommerferienbetreuung im Kinder- und Jugenddorf der Stadt Forst (Lausitz) kann auch künftig personell abgesichert werden. Aufgrund der bisherigen aktuellen Erfahrung im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen mit freien Trägern wird eine Absicherung von freien Hortträgern für nicht möglich gehalten.

 

  1. Kleine Einrichtungen, wie z. B. Kita "Waldhaus" und Kita "Regenbogen" sowie Hort "Pfiffikus" können in personellen Notsituationen unkompliziert personell unterstützt werden. Durch den Betrieb mehrerer städtischer Kindereinrichtungen kann die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit in personellen Notsituationen auch operativ gesichert werden.

    Für kleine freie Träger ist dies nahezu unmöglich, da für zeitweise zusätzlich angestelltes Personal keine Rechtsgrundlage zur Gewährung der Finanzierung vorliegt. Eine Eigenfinanierung durch den Träger dürfte aufgrund der Höhe ebenfalls wohl kaum möglich sein.

 

  1. Mit dem Vollzug dieses Grundsatzbeschlusses dürfte sich unverzüglich das Betriebsklima im Bereich Kitas und Horte der Stadt Forst (Lausitz) wesentlich stabilisieren und weitere Motivation zur Erhöhung der Qualität der Arbeit ausgelöst werden. Die Mitarbeiterinnen können sich wieder auf die Kernaufgabe ihrer Arbeit, der Betreuung von Kindern, konzentrieren, ohne dass das ständige Thema Trägerschaftswechsel mitschwingt.

 

  1. Die Elternschaft in der Stadt Forst (Lausitz) hat endlich Klarheit über die Trägerschaftslandschaft, welche auch schon derzeit vielfältige Wahlmöglichkeiten zur Betreuung von Kindern - einschließlich der Tagespflege - bietet. Im Übrigen ist Pluralität, gemessen am Vorhandensein mehrerer Träger und verschiedener Konzepte, in der Stadt Forst (Lausitz) umgesetzt. Entscheidend ist die Qualität der pädagogischen Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weniger wer Träger dieses Angebotes ist. Aufgrund der bisherigen Inanspruchnahme der Einrichtungen ist erkennbar, dass Eltern sich sehr wohl auch für kommunale Einrichtungen entscheiden. Sei ein Trägerschaftswechsel - aufgrund konzeptioneller Wünsche - nicht ausdrücklich von den Eltern gewünscht, steht im Rahmen der gesetzlichen Maßgaben nichts entgegen, die Einrichtungen auch weiterhin in kommunaler Trägerschaft zu führen.

 

  1. Durch die mögliche Reduzierung auf das notwendige pädagogische Personal ab dem IV. Quartal 2005 tritt ein sofortiger Spareffekt für die Stadt Forst (Lausitz) ein.

Anlagen: