Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Forst (Lausitz) auch künftig die derzeit in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horte in Verbindung mit der Notwendigkeit der jährlichen Erfüllung folgender Arbeitsaufträge durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterführt:
1. Jede Kindertagesstätte bzw. Hort erbringt mindestens 1,5 % der Betriebskosten der Einrichtung als Eigenanteil zum Betrieb des Hauses. Der Betriebskostenanteil kann durch Geld (z. B. Spenden), geldwerte Leistungen (z. B. Renovierung) oder geldwerte Sachzuwendungen (z. B. Inventar) erbracht werden.
2. Durch die Horteinrichtungen wird die Sommerferienbetreuung im Kinder- und Jugenddorf der Stadt Forst (Lausitz) maßgeblich personell mit abgesichert.
3. Ab dem IV. Quartal 2005 erhalten alle Kinderbetreuungseinrichtungen nur noch das notwendige pädagogische Personal entsprechend Kita-Personalverordnung.
4. Personelle Unterstützung in der Situation von bereits gewährtem Erzieherinnenurlaub und zeitgleichen Krankheitsfällen erhalten nur noch kleine Einrichtungen, wie die Kita "Waldhaus", "Regenbogen" und Hort "Pfiffikus".
Zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit führt der Amtsleiter des Schul-, Sport- und Kulturamtes, Soziales halbjährlich in allen in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horten eine schriftlich zu dokumentierende Hospitation durch. Die “Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg” sollen als Hospitationsschwerpunkte in den Kindertagesstätten Beachtung finden. Im Hort soll sich die Hospitation besonders auf die Entwicklungsaufgaben von Kindern im Grundschulalter konzentrieren.
Die Evaluationsergebnisse aus Hospitationen, Interviews mit Kindern, Eltern und Erzieherinnen werden jährlich einmal dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt und gegebenenfalls notwendige Veränderungsrichtungen für einzelne Kindertagesstätten bzw. Horte festgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist erneut die Zweckmäßigkeit der Überführung von städtischen Kindertagesstätten und Horten aktuell neu zu bewerten. Erläuterungen:
Durch die Umsetzung des Beschlussinhaltes könnten folgende positive Effekte eintreten:
- Körper, Bewegung und Gesundheit; - Sprache, Kommunikation und Schriftkultur; - Musik; - Darstellen und Gestalten; - Mathematik und Naturwissenschaften; - soziales Leben
mitgestalten. Für Hortkinder liegt eine entscheidende Antriebskraft für ihre Entwicklungsphase in der neuartigen Interaktionserfahrung, die die Kinder mit anderen Kindern sammeln und durch die sie Lebenskompetenz erwerben. Hierzu gehören:
- die Entwicklung der Fähigkeiten zu eigenverantwortlichem Handeln sowie - die Ausbildung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, um sich in einer Welt voller Widersprüchlichkeiten, Normen, Interessen und Absichten behaupten zu können und - der Aufbau eines neuartigen Netzes von Interaktionsbeziehungen zu Erwachsenen
Für die Qulitätsfeststellung und deren Evaluation im Hortbereich wird der Schwerpunkt auf folgende Entwicklungsbereiche gelegt:
- Kooperation - Moralentwicklung - Freundschaften und soziale Netze - Sprache und Kognition
Anlagen:
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