Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Eilentscheidung nach § 68 Absatz 1 GO wird für die überplanmäßige Ausgabe nach § 81 GO und § 4 (3) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 85.000 Euro (Netto) für das Freibad Forst (Lausitz) genehmigt. Erläuterungen:
Gemäß Betriebsführungsvertrag für das Freibad muss die Stadt Forst (Lausitz) an die Stadtwerke Forst GmbH im Haushaltsjahr 2005 ein voraussichtliches Betriebsführungsentgelt in Höhe von 160.000 Euro (Netto) zahlen. Im § 9 (1) Buchstabe f) sind Abschlagszahlungen für Mai bis August in Höhe von je 40.000 Euro (Brutto) zu tätigen. Die Endabrechnung erfolgt bis 31.12.2005.
Die Planung 2005 war im November 2004 abgeschlossen. Festlegungen aus dem Betriebsführungsvertrag – Unterzeichnung März 2005 – konnten im Planansatz 2005 somit nicht berücksichtigt werden.
Planansatz: 70.000 Euro (Netto) Voraussichtliches Entgelt lt. Betriebsführungsvertrag: 160.000 Euro (Netto) zusätzlicher Bedarf: ca. 90.000 Euro (Netto)
Die Netto-Beträge verstehen sich zzgl. 16 % Mwst. Zur Deckung werden folgende Haushaltsstellen eingesetzt:
90100.83200 - Kreisumlage 42.000 Euro 91400.80700 - Kassenkreditzinsen 33.000 Euro 91500.84100 - Zinsen für Rückzahlungen Zuweisungen 10.000 Euro 85.000 Euro
Die verbleibenden 5.000 Euro werden durch Sollübertrag von den Bewirtschaftungsausgaben des Freibades zur Verfügung gestellt. |
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