Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Ausbau der Gubener Straße wird solange ausgesetzt, bis die zu zahlenden Straßenausbaubeiträge auf ein zumutbares Maß abgesenkt werden.
Erläuterungen:
Die als Kostenvoranschläge den Bürgern mitgeteilten Beiträge sind auf Grund der Grundstücksgrößen (vor allem wegen der Tiefe der Grundstücke) für einige Anlieger nicht zumutbar. Der sogenannte Vorteil laut Straßenausbaubeitragssatzung und Kommunalabgabenordnung Brandenburg § 8 steht hier in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zu den geforderten Beiträgen. Nur unter Anrechnung von Fördermitteln sind die Lasten für die Anlieger noch vertretbar. Zumutbar sind Straßenausbaubeiträge, die für Unternehmen nicht existenzgefährdend sind und für Privatpersonen keine unzumutbaren finanziellen Belastungen ergeben. Dies wäre der u.a. der Fall, wenn die Fördermittel auch auf die Anliegerbeiträge angerechnet werden können.
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