Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Teileinziehung der Promenade, zwischen Gerberstraße und Cottbuser Straße, und der Cottbuser Straße, zwischen Berliner Platz und Straße Am Markt, gemäß Anlage 1. Die Teileinziehung ist öffentlich bekannt zu machen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 16.06.2004 in öffentlicher Sitzung die Absicht der Teileinziehung der öffentlichen Straßen Promenade, zwischen Gerberstraße und Cottbuser Straße, und der Cottbuser Straße, zwischen Berliner Platz und Straße Am Markt, beschlossen (SVV/0148/2004).
Die Absicht der Teileinziehung wurde im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz), Rathausfenster Nr. 4/2004, Datum vom 30.06.2004, auf den Seiten 24/25 veröffentlicht und in der Zeit vom 30.06.2004 bis 08.12.2004 im Verwaltungsgebäude Cottbuser Straße 10 öffentlich ausgelegt.
Bezogen auf die beabsichtigte Teileinziehung der betreffenden Straßenabschnitte erfolgten keine Einwendungen.
Der Bereich der Teileinziehung wird Fußgängerbereich. Der Lieferverkehr soll über die Cottbuser Straße aus Richtung Straße Am Markt werktags zugelassen werden. Vom Fahrverbot ausgenommen wird der Fahrradverkehr.
Die Umsetzung der verkehrsregelnden Maßnahmen entspricht den städtebaulichen Zielsetzungen vom Entwicklungsbereich Promenade und ist die Erweiterung der Vorlage SVV/0149/2004 (Teileinziehung Gerberstraße, Thumstraße, Beethovenstraße).
Die Teileinziehung ist nach § 8 Abs. 3 BbgStrG öffentlich bekannt zu machen. Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung mit Übersichtslageplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||