Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0511/2005  

 
 
Betreff: Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Teileinziehung Promenade, zwischen Gerberstraße und Cottbuser Straße, und Cottbuser Straße, zwischen Berliner Platz und Straße Am Markt, nach § 8 BbgStrG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
22.09.2005 
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
02.11.2005 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.11.2005 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
allgemeinverfügung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Teileinziehung der Promenade, zwischen Gerberstraße und Cottbuser Straße, und der Cottbuser Straße, zwischen Berliner Platz und Straße Am Markt, gemäß Anlage 1. Die Teileinziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 16.06.2004 in öffentlicher Sitzung die Absicht der Teileinziehung der öffentlichen Straßen Promenade, zwischen Gerber­straße und Cottbuser Straße, und der Cottbuser Straße, zwischen Berliner Platz und Straße Am Markt, beschlossen (SVV/0148/2004).

 

Die Absicht der Teileinziehung wurde im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz), Rathausfenster Nr. 4/2004, Datum vom 30.06.2004, auf den Seiten 24/25 veröffentlicht und in der Zeit vom 30.06.2004 bis 08.12.2004 im Verwaltungsgebäude Cottbuser Straße 10 öffentlich ausgelegt.

 

Bezogen auf die beabsichtigte Teileinziehung der betreffenden Straßenabschnitte erfolgten keine Einwendungen.

 

Der Bereich der Teileinziehung wird Fußgängerbereich. Der Lieferverkehr soll über die Cott­buser Straße aus Richtung Straße Am Markt werktags zugelassen werden. Vom Fahr­verbot ausgenommen wird der Fahrradverkehr.

 

Die Umsetzung der verkehrsregelnden Maßnahmen entspricht den städtebaulichen Zielset­zungen vom Entwicklungsbereich Promenade und ist die Erweiterung der Vorlage SVV/0149/2004 (Teileinziehung Gerberstraße, Thumstraße, Beethovenstraße).

 

Die Teileinziehung ist nach § 8 Abs. 3 BbgStrG öffentlich bekannt zu machen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Allgemeinverfügung mit Übersichtslageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 allgemeinverfügung (64 KB)