Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Übernahme der Wegeflächen gemäß Anlagen 1 und 2 durch die Kommune (Folgenutzungsträger) unter der Maßgabe, dass die Weiterführung der überörtlichen Verbindungen auf dem Territorium der Nachbargemeinden gesichert ist (Selbstbindungsbeschluss).
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Der Planungsausschuss wurde bereits in seinen Sitzungen am 13.05.2004 und am 19.08.2004 über das “Nachnutzungskonzept für die Bergbaufolgelandschaft Klinger See, Standortraum Jänschwalde” informiert.
Das Nachnutzungskonzept liegt in der 3. Entwurfsfassung vor und enthält u. a. Vorschläge für künftige Wegeflächen. Seitens der Verwaltung wurde ein Vorschlag für die Übernahme von Verkehrsflächen erarbeitet. Es handelt sich hierbei um die aus fachlicher Sicht zur Gewährleistung der Erschließung der Bergbaufolgelandschaft und zur Erholungsnutzung notwendigen Wege, Parkplätze und sonstigen Verkehrsflächen. Die Zuordnung der Flächen kann im bereits begonnenen Flurneuordnungsverfahren erfolgen.
Hinweis: Gemäß Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde soll über die Kippenflächen die Straßenverbindung Grötsch – Mulknitz hergestellt werden und sinnvoll in das umgebende Verkehrsnetz eingebunden werden. Im Nutzungskonzept ist die Wegeverbindung unter Nr. 9a und 9b dargestellt. Da dies eine überörtliche Straßenverbindung ist, ist eine Übernahme und Klassifizierung durch den Landkreis Spree-Neiße oder das Land Brandenburg erforderlich.
Für den Radweg Bohrau – Gosda liegt ein SVV-Beschluss vor (SVV/0417/2001 vom 05.04.2001). Anlagen:
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