Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag: Die
Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) –
Erschließungsbeitragssatzung –
entsprechend Anlage 1. Die Anlage 1 ist
Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und dem dazu ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus wurde festgestellt, dass sämtliche erlassene Hauptsatzungen der Stadt Forst (Lausitz) unwirksam sind und auch für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine satzungsrechtliche Grundlage fehlt.
Die Hauptsatzung wurde am 18.11.2005 beschlossen und danach bekannt gemacht, so dass nun die Erschließungsbeitragssatzung beschlossen und in Kraft gesetzt werden kann.
Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Anlagen:
Erschließungsbeitragssatzung
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