Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung des § 2 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz). Die Änderung wird durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2005 zur Neufassung wirksam.
Anlage 4 – Abdruck der Flagge der Stadt Forst (Lausitz) als Hissfahne Erläuterungen:
Mit Schreiben des Landeshauptarchives vom 30.09.2005 wurde der Stadtverwaltung Forst mitgeteilt, dass in Zukunft für hoheitliche Aufgabenbereiche (dazu gehören: Briefkopf, Dienstsiegel, Urkunden, Amtsschilder, amtliche Druckschriften und Stadtflagge) nur noch das Wappenschild zu verwenden ist. Anlagen:
Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) - § 2 einschließlich Anlagen |
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