Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0538/2005  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
05.12.2005 
18. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.12.2005 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.12.2005 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Hebesatzsatzung_SVV_16_12

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung).

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Eine Beschlussfassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ist aus folgenden Gründen notwendig:

 

  1. Die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze wurde mit Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2005 unter Punkt IV. - Geplante Konsolidierungsmaßnahmen bestätigt. Die Grundsteuerhebesätze sollen im Haushaltsjahr 2006 jeweils um 10 v.H. angehoben werden. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unberührt.

 

  1. Eine weitere Notwendigkeit die Hebesätze bzw. die Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer in einer separaten Hebesatzsatzung zu regeln, ergibt sich aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität. Die Zeitschiene bis zur Wirksamkeit der Haushaltssatzung wäre der eine Punkt, der zweite wäre die damit verbundene Notwendigkeit der Erstellung von Änderungsbescheiden im laufenden Jahr. Die Abgabenbescheide für das Jahr 2006 werden im Dezember 2005 gedruckt und Anfang Januar versendet (erster Fälligkeitstermin 15.02.) Eine Änderungsbescheiderstellung wäre zusätzlicher Aufwand (Druck, Versand, etc. ..) und in Einzelfällen auch nicht wegen der relativ geringen Höhe der Erhöhung gerechtfertigt.

    In Zahlen ausgedrückt, würden sich durch die Erhöhung (Grundsteuer A und B) Mehreinnahmen in 2006 von ca. 49.000 Euro ergeben.
Anlage:

Anlage:

 

- Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hebesatzsatzung_SVV_16_12 (77 KB)