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Betreff: |
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Verfasser: | Herr Handreck |
Federführend: | Finanzverwaltung |
Bearbeiter/-in: | Kupke, Nicole |
Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung).
Erläuterungen:
Erläuterungen: Eine Beschlussfassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ist aus folgenden Gründen notwendig: - Die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze wurde mit Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2005 unter Punkt IV. - Geplante Konsolidierungsmaßnahmen bestätigt. Die Grundsteuerhebesätze sollen im Haushaltsjahr 2006 jeweils um 10 v.H. angehoben werden. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unberührt.
- Eine weitere Notwendigkeit die Hebesätze bzw. die Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer in einer separaten Hebesatzsatzung zu regeln, ergibt sich aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität. Die Zeitschiene bis zur Wirksamkeit der Haushaltssatzung wäre der eine Punkt, der zweite wäre die damit verbundene Notwendigkeit der Erstellung von Änderungsbescheiden im laufenden Jahr. Die Abgabenbescheide für das Jahr 2006 werden im Dezember 2005 gedruckt und Anfang Januar versendet (erster Fälligkeitstermin 15.02.) Eine Änderungsbescheiderstellung wäre zusätzlicher Aufwand (Druck, Versand, etc. ..) und in Einzelfällen auch nicht wegen der relativ geringen Höhe der Erhöhung gerechtfertigt.
In Zahlen ausgedrückt, würden sich durch die Erhöhung (Grundsteuer A und B) Mehreinnahmen in 2006 von ca. 49.000 Euro ergeben.
Anlage:
Anlage: - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
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