Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz).
Die Anlage 1 - Abgrenzung des Stadtgebietes der Stadt Forst (Lausitz) Anlage 2 - Abdruck des Stadtwappens der Stadt Forst (Lausitz) Anlage 3 - Abdruck der Flagge der Stadt Forst (Lausitz) als Hissflagge Anlage 4 - Abdruck der Flagge der Stadt Forst (Lausitz) als Banner und Hängeflagge und Anlage 5 - Abdruck des Dienstsiegels der Stadt Forst (Lausitz) sind Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Mit Schreiben des Landeshauptarchives vom 30.09.2005 wurde der Stadtverwaltung Forst mitgeteilt, dass in Zukunft für hoheitliche Aufgabenbereiche (dazu gehören: Briefkopf, Dienstsiegel, Urkunden, Amtsschilder, amtliche Druckschriften und Stadtflagge) nur noch das Wappenschild zu verwenden ist.
Anlagen:
Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) einschließlich der Anlagen
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