Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt – Abwasserabgabensatzung – entsprechend den Anlagen 1 bis 8.
Die Anlagen 1 bis 8 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und dem dazu ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus wurde festgestellt, dass sämtliche erlassene Hauptsatzungen der Stadt Forst (Lausitz) unwirksam sind und auch für die Erhebung von Abwasserabgaben eine satzungsrechtliche Grundlage fehlt.
Die Hauptsatzung wurde am 18.11.2005 beschlossen und danach bekannt gemacht, so dass nun die Abwasserabgabensatzung beschlossen und in Kraft gesetzt werden kann.
Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Anlagen:
Anlage 1 – Abwasserabgabensatzung Anlage 2 – Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser 2004 Anlage 3 – Beitragskalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser 2004 Anlage 4 – Kalkulation für Kostenersatz der Grundstücksanschlussleitungen 2004 Anlage 5 – Kalkulation der Serviceleistungen 2004 Anlage 6 – Gebührenkalkulation für das Einleiten von Niederschlagswasser 1995 Anlage 7 – Gebührenkalkulation Schmutzwasser, Kanalbenutzungsgebühren Schmutzwasser bis 30.06.2004 Anlage 8 – Ermittlung der Niederschlagswassergebühr 01.02.2003 bis 30.06.2004
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||