Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die Bahnhofstraße (von Cottbuser Straße bis Frankfurter Straße) lt. Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen: Im Rahmen von
verwaltungsgerichtlichen Verfahren und dem dazu ergangenen Urteil des
Verwaltungsgerichts Cottbus wurde festgestellt, dass sämtliche erlassene
Hauptsatzungen der Stadt Forst (Lausitz) unwirksam sind und auch für die
Erhebung von Straßenbaubeiträgen eine satzungsrechtliche Grundlage fehlt. Des Weiteren hat die
Neufassung des § 2 KAG Brandenburg nicht berücksichtigt, dass es auch
Straßenbaumaßnahmen gibt, welche bei Veröffentlichung des KAG bereits
abgeschlossen waren. Aus diesem Grund ist für diese Maßnahmen weiterhin eine
Einzelsatzung mit Angabe des Beitragssatzes erforderlich. Anlagen:
Satzungstext
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