Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die Lindenstraße/Lindenplatz (von Haus-Nr. 2 bis 6) lt. Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und dem dazu ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus wurde festgestellt, dass sämtliche erlassene Hauptsatzungen der Stadt Forst (Lausitz) unwirksam sind und auch für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen eine satzungsrechtliche Grundlage fehlt.
Des Weiteren hat die Neufassung des § 2 KAG Brandenburg nicht berücksichtigt, dass es auch Straßenbaumaßnahmen gibt, welche bei Veröffentlichung des KAG bereits abgeschlossen waren. Aus diesem Grund ist für diese Maßnahmen weiterhin eine Einzelsatzung mit Angabe des Beitragssatzes erforderlich.
Anlagen:
Satzungstext
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