Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0585/2005  

 
 
Betreff: Überleitung der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter in den neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Görs
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Görs, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.12.2005 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen   

Information:

Information:

 

Die Verwaltung informiert die Stadtverordneten über die wichtigsten Inhalte und Ziele des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Federführung für die Überleitung aller Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter der Stadt Forst (Lausitz) in den TVöD zum 1.10.2005 liegt beim Haupt- und Personalamt. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die gemeinsam mit dem Personalrat an der Umsetzung arbeitet.

 

Was bedeutet der neue Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) ?

Nach dem Tarifabschluss vom 9. Februar 2005 mit der Grundsatzverständigung über die Einführung des TVöD und der nachfolgenden Einigung über die Jahressonderzahlung für dieses Jahr konnte in den Redaktionsverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden Bund/VKA auch Einvernehmen über den “Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)” vom 1. Juni 2005 erzielt werden. Angesichts teilweise unterschiedlicher tarifvertraglicher Ausgangsregelungen sind für die VKA und den Bund, der sich zeitgleich mit den Gewerkschaften verständigt hat, jeweils eigenständige Überleitungstarifverträge vereinbart worden.

 

Für die Arbeiter und Angestellten bei der Stadtverwaltung Forst ersetzt der TVöD den BAT-O und den BMTG-O, sowie die diese Tarifverträge ergänzenden Tarifverträge der VKA, soweit in diesem Tarifvertrag oder im TVöD nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Ersetzung erfolgt mit Wirkung vom 1.Oktober 2005, soweit kein abweichender Termin bestimmt ist.

 

Zuordnung der Arbeiter und Angestellten in die neuen Entgeltgruppen (15Vergütungsgruppen für Angestellte und 17 Lohngruppen für Arbeiter wurden zusammengefasst).

Entsprechend ändert sich der Aufbau des Stellenplanes 2006.

 

Warum ein neuer Tarifvertrag öffentlicher Dienst ?

Umfassende Neugestaltung des öffentlichen Dienstes wurde von den Tarifvertragsparteien im Januar 2003 als notwendig angesehen. Das überkommende Tarifrecht sollte durch ein modernes, leistungsorientiertes und transparentes Tarifrecht für alle Beschäftigten ersetzt werden, das den Anforderungen an eine moderne Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.

 

Geltungsbereich des Tarifvertrages öffentlicher Dienst:

 

Das neue Recht erfasst 2,1 Millionen Beschäftigte im kommunalen Bereich.

 

Dieser Tarifvertrag gilt für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, deren Arbeitsverhältnis zu einem tarifgebundenen Arbeitgeber, der Mitglied eines Mitgliedsverbandes der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist, über den 30. September 2005 hinaus fortbesteht, und die am 1. Oktober 2005 unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ziele des Tarifvertrages öffentlicher Dienst :

 

  1. Kernpunkt des TVöD

Überleitung aller Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter in die ab 01.10.2005 geltenden Entgeltgruppen (Entgelttabelle). Diese Überleitung konnte bereits erfolgreich abgeschlossen werden und alle Beschäftigten erhalten ab Oktober 2005 Entgelt auf der Grundlage der neuen Entgeltordnung.

 

  1. Leistungsorientierte Bezahlung

Einführung einer variablen, leistungsorientierten Bezahlung im öffentlichen Dienst, die neben das Monatsentgelt tritt. Zielgröße ist ein Volumen von 8% der Entgeltsumme der Tarifbeschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers.

Im Jahr 2007 wird mit einem Volumen von 1% der Summe der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres gestartet.

 

  1. Jahressonderzahlung

In den Jahren 2005 und 2006 wird eine Jahressonderzahlung auf der bisherigen Grundlage bestehend aus Zuwendung und Urlaubsgeld gezahlt.

Beginnend mit dem Jahr 2007 bemisst sich die von diesem Jahr an dynamische Jahressonderzahlung nach folgenden Prozentsätzen auf der Basis der noch im TVöD festzulegenden Bemessungsgrundlage:

-           90% für die Entgeltgruppen 1 bis 6

-           80% für die Entgeltgruppen 9 bis 12

-           60% für die Entgeltgruppen 13 bis 15

 

Im Tarifgebiet Ost beträgt die Jahressonderzahlung 75% der jeweiligen Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West.

 

  1. Arbeitszeit/

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Im Bereich der VKA können sich die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene darauf einigen, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden zu verlängern (Einführung einer Landesbezirklichen Öffnungsklausel:)

Ausgleichszeitraum bis zu einem Jahr.

VKA – unverändert 40 Stunden (Ost)

 

  1. Eingruppierung/Entgeltordnung

Bis zum In-Kraft-Treten von Eingruppierungsvorschriften des TVöD (mit Entgeltordnung) gelten die §§ 22, 23, 25 BAT und Anlage 3 BAT, §§ 22, 23 BAT-O einschließlich der Vergütungsordnung  sowie die landesbezirklichen Lohngruppenverzeichnisse gemäß Rahmentarifvertrag zu § 20 BMTG/BMTG-O

 

  1. Führungspositionen auf Probe und auf Zeit

Führungspositionen können ab der Entgeltgruppe 10 (entspricht der VG IV b) künftig auf Probe oder auf Zeit vergeben werden.

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