Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt die Ausführungsbestimmungen zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Festlegung der Stellplätze und Garagen, Stellplatzablösevertrag (Ablösungssatzung) lt. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Ablösungssatzung wurde am 30.04.2004 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschlossen. Die Festlegung der erforderlichen Stellplätze erfolgt nach den Bestimmungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) durch die Gemeinde. Dazu wurden durch das Land Brandenburg Richtzahlen für den Stellplatzbedarf empfohlen. Diese Richtzahlen wurden in die Ablösungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) übernommen. Allerdings berücksichtigen diese nicht die besonderen städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekte der Stadt Forst (Lausitz).
Aus diesem Grund sollen in analoger Anwendung zu den Beitragssatzungen Ausführungsbestimmungen erlassen werden, welche die Verfahrensschritte darstellen und die Ermessensentscheidungen der Verwaltung unterstützen.
Anlagen:
Ausführungsbestimmungen
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