Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0625/2006  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsbestimmungen zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Festlegung der Stellplätze und Garagen, Stellplatzablösevertrag (Ablösungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Baerwald
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
02.03.2006 
21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
15.03.2006 
18. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.04.2006 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
ausführungsbestimmungen ablösungssatzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt die Ausführungsbestimmungen zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Festlegung der Stellplätze und Garagen, Stellplatz­ablösevertrag (Ablösungssatzung) lt. Anlage.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Ablösungssatzung wurde am 30.04.2004 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschlossen. Die Festlegung der erforderlichen Stellplätze erfolgt nach den Bestimmungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) durch die Gemeinde. Dazu wurden durch das Land Brandenburg Richtzahlen für den Stellplatzbedarf empfohlen. Diese Richtzahlen wurden in die Ablösungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) übernommen. Allerdings berücksichtigen diese nicht die besonderen städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekte der Stadt Forst (Lausitz).

 

Aus diesem Grund sollen in analoger Anwendung zu den Beitragssatzungen Ausführungsbe­stimmungen erlassen werden, welche die Verfahrensschritte darstellen und die Ermessens­entscheidungen der Verwaltung unterstützen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Ausführungsbestimmungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ausführungsbestimmungen ablösungssatzung (62 KB)