Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Bezug nehmend auf die Hauptsatzung
2. Mitglieder können Vertreter von Vereinen und Verbände, sowie private Personen sein, die ihren Wirkungskreis oder ihren Wohnsitz in der Stadt Forst (Lausitz) haben.
3. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung in der Näheres geregelt ist.
4. Der Vertreter des Seniorenbeirates kann als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Soziales teilnehmen. Erläuterungen:
Der Seniorenbeirat ist eine Interessenvertretung von Senioren für Senioren. |
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