Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0, 1.1 und 1.2.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Forst-Promenade”.
Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:
Im Westen: durch die östliche Fahrbahnkante der Frankfurter Straße Im Norden: durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 393/87 und 393/88, Flur 16 Im Osten: durch die westliche Fahrbahnkante der Promenade Im Süden: durch die nördliche Fahrbahnkante der Cottbuser Straße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.04.1992 die Aufstellung des B-Planes “Forst-Promenade” beschlossen. Eine frühzeitige Trägerbeteiligung wurde mit Schreiben vom 22.01.2002, 04.02.2002 und 12.02.2002 durchgeführt. Rechtserhebliche Belange wurden im Rahmen der Erstellung des Entwurfes berücksichtigt bzw. wurden in die Anlage zur Begründung, Anlage Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange, aufgenommen. Hinsichtlich des Betriebes des Einkaufszentrums einschließlich Nebenanlagen sowie dem betriebsbedingten An- und Abfuhrverkehr und den damit zu erwartenden Geräuschimmissionen war die Erforderlichkeit zur Erstellung einer schallschutztechnischen Untersuchung gegeben (Forderung des Amtes für Immissionsschutz). Unmittelbar angrenzend an das Plangebiet in der Blumenstraße 2 befindet sich eine Altlastenfläche im Sinne des § 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), konkret der Standort der ehemaligen Lausitzer Textilreinigung. Dieser Standort ist im Altlastenkataster gem. § 37 des Brandenburgischen Abfallgesetzes vom 17.03.1998 registriert. Laut vorliegendem Gutachten gibt es kontaminiertes Grundwasser. Aufgrund dieses Umstandes war die Erforderlichkeit der Aufnahme von Hinweisen für die Gründung auf der Planzeichnung gegeben. Aufgrund der schwierigen Untergrundverhältnisse innerhalb des Plangebietes (Bebauung vor dem 2. Weltkrieg mit mehrgeschossigen unterkellerten Häusern, 1945 zerstört, in der Folgezeit eingeebnet) ergab sich die Notwendigkeit der Erstellung eines Baugrundgutachtens. In der Begründung erfolgten entsprechende Ausführungen zu den Baugrundverhältnissen. Das Gutachten wurde in die Anlage zur Begründung aufgenommen. Den Bürgern wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erläutert und Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Grundsätzliche Anregungen und Bedenken wurden nicht erhoben. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 21.06.2002 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes “Forst-Promenade” gebilligt und beschlossen, diesen offenzulegen. Die Offenlegung erfolgte im Zeitraum vom 15.07.2002 bis zum 15.08.2002. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.07.2002 über die Offenlegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die im Verfahren von Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgern gegebenen Anregungen und Hinweise sowie die sich aus der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung ergebenden Abwägungsvorschläge hierzu sind den Anlagen 1.0, 1.1 und 1.2 zu entnehmen. Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||