Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Planung zum Straßenbau Uferstraße. Erläuterungen:
Die Uferstraße wird im Straßenkataster der Stadt Forst (Lausitz) teilweise als Anliegerstraße und teilweise als Straße mit sonstiger Verkehrsfunktion geführt. Sie ist derzeit als Verkehrsverbindung zwischen der Cottbuser Straße/Promenade und dem Friedrichplatz nicht vorhanden. Der Fußgänger- und Radfahrverkehr erfolgt ungeordnet über die privaten Flächen der Forster Wohnungsunternehmen.
Ziel des Bauvorhabens ist die Herstellung eines verbindenden Grünzuges zwischen der Promenade/Cottbuser Straße und dem Friedrichplatz, um damit zentrale Bereiche der Stadt fußläufig zu verbinden. Dabei soll der historische Verlauf weitestgehend wieder aufgenommen werden. Das Bauvorhaben erfolgt parallel zur Umgestaltung der anliegenden Wohnhöfe.
Das Bauvorhaben befindet sich im Zentrum der Stadt Forst (Lausitz) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Innenstadt”. Es schließt im Norden an die Cottbuser Straße und im Süden an den Friedrichplatz an. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 129,00 m.
Es ist die Herstellung eines Weges in Asphaltbauweise (Breite 3,50 m) und straßenbegleitend einer Allee aus Rotdorn-Bäumen (Breite je Grünstreifen mit Entwässerungsmulde 2,00 m) vorgesehen. Im Bereich der Cottbuser Straße ist die Befestigung in Anlehnung an die Cottbuser Straße und Promenade mit einer Natursteinpflasterung geplant, der Straßenquerschnitt wird 3-gliedrig (Gehweg, Fahrbahn, Gehweg) ausgeführt. Die Breite ergibt sich zwischen der vorhandenen Bebauung. Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt über die Seitenbereiche in eine herzustellende Straßenmulde.
Aufgrund der Notwendigkeit der Führung des Anlieger- und Lieferverkehrs in die anliegenden Wohninnenhöfe ist eine Bemessung des Oberbaus in der Bauklasse V erforderlich. Im Zuge des Bauvorhabens ist die Umsetzung des Gedenksteins “Synagoge Forst” an den Standort des Gebäudes der ehemaligen Wasserstraße 6 vorzunehmen.
Zur Durchführung des Bauvorhabens sind Kosten in Höhe von 120.000,00 EUR brutto veranschlagt. Es stehen Fördermittel in Höhe von 2/3 der förderfähigen Baukosten aus dem Förderprogramm “Stadtumbau Ost” zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen:
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