Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0641/2006  

 
 
Betreff: Aufnahme des Hortes der Evangelischen Grundschule Forst in den Kita-Bedarfsplan des Landkreises Spree-Neiße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bossert, Bettina
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
03.04.2006 
15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
10.04.2006 
23. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
12.04.2006 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.04.2006 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung befürwortet die Aufnahme des Hortes der Evangelischen Grundschule Forst mit einer Kapazität von 55 Kindern in den Bedarfsplan des Landkreises Spree-Neiße.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß § 12 Abs. 3 Kita-Gesetz Brandenburg stellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Gemeinden einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung auf und schreibt ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan weist die Einrichtungen aus, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß § 1 als erforderlich erachtet werden. Hierbei sind die Erreichbarkeit, die tatsächliche Inanspruchnahme und das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 5 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches zu beachten.

 

Mit der Beschlussvorlage SVV/0398/2005 vom 22. April 2005 “Bereitstellung eines Grundschulstandortes zum Betrieb der evangelischen Grundschule Forst” hat sich die Stadtverordnetenversammlung positioniert, eine evangelische Grundschule in Forst (Lausitz) durch einen Trägerverein zu betreiben. Um die Kinder nach Beendigung der Schule weiter betreuen zu können, ist ein Hort notwendig. Der Trägerverein Evangelische Grundschule Forst e. V. beabsichtigt die Wiederinbetriebnahme des Gebäudes des ehemaligen Hortes “Sonnenstadt”. Eine Betreuung der Kinder in anderen Einrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) ist ab dem Schuljahr 2006/2007, in dem die Schule ihren Betrieb aufnimmt, nicht möglich. Die Einrichtung sollte deshalb in den Bedarfsplan aufgenommen werden, da sie erforderlich ist, um den Bedarf zu decken. Die Finanzierung der Einrichtung gemäß § 16 Abs. 3 Kita-Gesetz durch die Stadt Forst (Lausitz) setzt ein Vorhandensein im Bedarfsplan voraus.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLEN:

46400.71800 u. 46400.71810

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm.
über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

10.000,00 u. 16.500,00

EUR

0

EUR

0

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

26.000,00 u. 44.000,00

EUR

Stellungnahme Kämmerei

überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift