Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0643/2006  

 
 
Betreff: Beschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
04.04.2006 
15. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
12.04.2006 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.04.2006 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
satzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung  der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 bei­gefügte Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB “Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße”.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangenen Bürgern nach § 28 Gemeindeordnung die beratende und entscheidende Mitwirkung an diesen Beschlüssen verboten ist.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 10.09.2004 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich “Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße” eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.

 

Den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 23.05.2005 bis einschließlich 24.06.2005 Gelegen­heit zur Information, Stellungnahme und zum Vorbringen von Anregungen gegeben.

 

Eine erneute öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes erfolgte vom 16.01.2006 bis 17.02.2006.

 

Von Bürgern wurden im Verfahren keine Anregungen vorgebracht.

 

Die Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Anlage 2 – Satzungsbeschluss

Anlage 3 – Planzeichnung und Festsetzungen (verkleinert)

Anlage 4 – Begründungstext

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 satzung (92 KB)