Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB “Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße”.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangenen Bürgern nach § 28 Gemeindeordnung die beratende und entscheidende Mitwirkung an diesen Beschlüssen verboten ist. Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 10.09.2004 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich “Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße” eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.
Den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 23.05.2005 bis einschließlich 24.06.2005 Gelegenheit zur Information, Stellungnahme und zum Vorbringen von Anregungen gegeben.
Eine erneute öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes erfolgte vom 16.01.2006 bis 17.02.2006.
Von Bürgern wurden im Verfahren keine Anregungen vorgebracht.
Die Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 1 zu entnehmen. Anlagen:
Anlage 1 – Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Anlage 2 – Satzungsbeschluss Anlage 3 – Planzeichnung und Festsetzungen (verkleinert) Anlage 4 – Begründungstext
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