Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung zum Schutz von Bäumen und Hecken in der Stadt Forst (Lausitz) – Baumschutzsatzung lt. Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Mit Inkrafttreten der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) und aufgrund der Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen,
Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004
Verordnung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen im Land Brandenburg (BbgBaumSchV) vom 29. Juni 2004
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 16. Juli 2003, geändert durch Gesetz vom 09. Oktober 2003,
macht sich die Neufassung der Satzung erforderlich.
Ein Abgleich mit der Verordnung des Landkreises Spree-Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern vom 13.02.2006 ist unter Berücksichtigung der spezifischen Erfordernisse der Stadt Forst (Lausitz) erfolgt.
Erweitert wurden die Ausnahmen von Anwendungsbereich und die zulässigen Handlungen.
Aufgenommen wurde der Nist- und Brutstättenschutz aufgrund des Kompetenzüberganges an die Kommune.
Überarbeitet ist der § 6 – Baumschutz bei Bauvorhaben. Anlagen:
Baumschutzsatzung
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