Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur 1. Änderung zum Bebauungsplan “Zum Gartenweg”.
Die Anlagen 1, 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangenen Bürgern nach § 28 Gemeindeordnung die beratende und entscheidende Mitwirkung an diesen Beschlüssen verboten ist. Erläuterungen:
Auf das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Zum Gartenweg” ist § 244 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818), anzuwenden, wonach die Vorschriften des BauGB in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung weiterhin Anwendung finden. Somit findet weiterhin das BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) in der Fassung der Änderung durch Artikel 14 Abs. 10 des Gesetzes vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718) Anwendung.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 09.05.2003 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan “Zum Gartenweg” zum Zweck der Aufhebung eines Teilbereiches zu ändern. Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile der Flurstücke 81, 82, 141 und 142 der Flur 8, Gemarkung Forst. Die Lage des im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Zum Gartenweg” aufzuhebenden Teiles des Geltungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Zum Gartenweg” erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
Den Bürgern wurde im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB auf einer Informationsveranstaltung am 04.10.2004 Gelegenheit zur Erörterung der allgemeinen Ziele und wesentlichen Inhalte der Planänderung sowie zur Äußerung gegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte vom 13.05.2004 bis 18.06.2004. Der Entwurf des geänderten Bebauungsplanes ist mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 11.10.2004 bis 12.11.2004 öffentlich ausgelegt worden.
Die im Verfahren von Trägern öffentlicher Belange gegebenen Anregungen und Hinweise sowie die sich aus der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung ergebenden Abwägungsvorschläge hierzu sind der Anlage 1 zu entnehmen. Von Bürgern wurden im Verfahren keine Hinweise und Anregungen vorgebracht. Anlagen:
Anlage 1 – Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Anlage 2 – Satzungsbeschluss Anlage 3 – Begründung zum geänderten B-Plan Anlage 4 – Auszug B-Plan mit Kennzeichnung des Aufhebungsbereiches
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