Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0661/2006  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "Innenstadt"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
11.05.2006 
16. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2006 
20. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.06.2006 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Innenstadt”. Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt:

 

¨       Im Osten: von der Berliner Straße sowie der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16

¨       Im Süden: von der nördlichen Grenze der Flurstücke 158/11, 444 und 445, Flur 18, sowie der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Hermannstraße

¨       Im Westen: von der Bahnhofstraße

¨       Im Norden: von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegren­zungslinie der Cottbuser Straße

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgte am 13.02.1998. Am 16.06.2004 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) aufgrund der innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches liegenden Altlastenfläche der Firma Lausitzer Textilreinigung (Latefo) und zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Untersuchung ein Beschluss zur Änderung des Plangebietes gefasst.

 

Am 13.07.2004 erfolgte im Rahmen einer Informationsveranstaltung eine frühzeitige Bürger­beteiligung auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 16.07.2004 bzw. 02.08.2004 durchgeführt.

 

Im Zeitraum vom 28.12.2004 bis zum 31.01.2005 erfolgte eine erste Offenlegung des Entwurfes des B-Planes Innenstadt incl. Begründung.

 

Hinsichtlich eines neuen Beschlusses zur Hauptsatzung und aufgrund von Hinweisen von Trägern öffentlicher Belange erfolgte eine weitere Offenlegung des überarbeiteten Entwurfes incl. Begründung im Zeitraum vom 20.03.2006 bis zum 21.04.2006.

 

Die im Verfahren von Trägen öffentlicher Belange sowie von Bürgern gegebenen Anregungen und Hinweise sowie die sich aus der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung ergebenden Abwägungsvorschläge sind den Anlagen 1.0 und 1.1 zu entnehmen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1.0:

Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.1:

Stellungnahme der Bürger

Anlage 2:

Satzungsbeschluss

Anlage 3:

Übersichtskarte Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 satzungsbeschluss (80 KB)