Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Bereich “An der Gubener Straße”.
Die Anlagen 1.0, 1.1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat in öffentlicher Sitzung am 22.04.2005 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Bereich “An der Gubener Straße” beschlossen.
Mit Schreiben vom 27.04.2005 und 14.03.2006 wurde den Trägern öffentlicher Belange (TöB) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 23.05.2005 bis einschließlich 08.06.2005 sowie im Zeitraum vom 20.03.2006 bis einschließlich 21.04.2006.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger sind in den Anlagen 1.0 und 1.1 einzeln aufgelistet und abgewogen. Anlagen:
Anlage 1.0 Anlage 1.1 Anlage 2
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