Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0700/2006  

 
 
Betreff: Besetzung des Aufsichtsrates der Krankenhaus Forst GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2006 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Krankenhaus Forst GmbH:

 

1 Sitz:              hauptamtlicher Bürgermeister

9 Sitze:              Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender
Sitzverteilung (entsprechend § 104 Abs. 1 und 2 GO i.V.m. § 50 Abs. 2 GO)

 

3 Sitze              CDU-Fraktion

3 Sitze              DIE LINKE. PDS Fraktion

1 Sitz              SPD-Fraktion

1 Sitz              FDP-Fraktion

1 Sitz              Fraktion “Wir für Forst”

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Voraussetzung für diese Vorlage ist, dass die Vorlage SVV/699/2006 beschlossen wird. Weitere Voraussetzung ist, dass die Niederlegungserklärungen der vom Landkreis Spree-Neiße bestellten Vertreter im Aufsichtsrat vorliegen.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat bisher an der Krankenhaus Forst GmbH einen Geschäftsanteil am Stammkapital in Höhe von 60 % gehalten. Der restliche Geschäftsanteil am Stammkapital in Höhe von 40 % wurde vom Landkreis Spree-Neiße gehalten.

 

Durch notariellen Vertrag vom 25.04.2006 hat die Stadt Forst (Lausitz) den Geschäftsanteil des Landkreises Spree-Neiße erworben. Der Verkauf und die Abtretung des Geschäftsanteils erfolgten mit Wirkung vom 30.04.2006, 24:00 Uhr,/ 01.05.2006, 0:00 Uhr.

 

Nach § 10 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus insgesamt 10 Mitgliedern. Davon wurden bisher 6 Mitglieder von der Stadtverordnetenversammlung für den Aufsichtsrat benannt. Die anderen 4 Mitglieder wurden vom Kreistag benannt.

 

Durch den Erwerb des Geschäftsanteils vom Landkreis Spree-Neiße stehen sämtliche Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Forst (Lausitz) zu. Hierzu muss jedoch noch der Gesellschaftsvertrag geändert werden. (siehe Vorlage SVV/0699/2006)

 

Nach §104 Abs. 2 i.V.m. Absatz 1 GO vertritt grundsätzlich der hauptamtliche Bürgermeister die jeweilige Gemeinde u.a. im Aufsichtsrat.

 

Die weitere Besetzung der 9 Sitze erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 104 Abs. 1 und 2 GO i.V.m. § 50 Abs. 2 GO (Hare-Niemeyer-Verfahren).

 

Die Fraktionen haben das Recht, nicht nur Stadtverordnete, sondern auch andere Personen vorzuschlagen.