Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0703/2006  

 
 
Betreff: Fernsehübertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Paeschke
Federführend:Fraktion Die Linke. Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.06.2006 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Dem Forster Stadtkanal  ist es ab sofort gestattet den öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung übertragen. Der Stadtkanal entscheidet selbst welche Teile der Sitzung ausgestrahlt werden. Wenn ein Tagesordnungspunkt ausgewählt wird, ist er vollständig zu übertragen. Wenn die Rede des Bürgermeisters gezeigt wird, ist auch die darauf folgende Aussprache zu übertragen.

Eine finanzielle Vergütung erfolgt nicht.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordneten sind auf eigenen Wunsch durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Forst gewählt worden. Die Bürger haben einen Anspruch auf umfassende Informationen über die Tätigkeit der Stadtverordneten,  dass erfordert die Gleichbehandlung aller öffentlichen Medien für die Berichterstattung aus der SVV. Die Rechenschafts- und Informationspflicht gewählter Vertreter gegenüber den Wählern wird dabei im hohen Masse unterstützt. Da nur wenige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit nutzen an den Sitzungen teilzunehmen, sollten die Mitglieder der SVV alle Möglichkeiten nutzen, um ihre Positionen in der Öffentlichkeit deutlich zu machen.

Zurzeit befindet sich die brandenburgische Kommunalverfassung in der parlamentarischen Überarbeitung. Im kommenden Jahr soll sie neu durch den Landtag beschlossen werden. Nach Aussagen der Regierungsparteien (SPD und CDU) und der Linken.PDS wird in dieser Neufassung akkreditierten Fernsehsendern das Übertragungsrecht eingeräumt werden. Damit wird die SVV keine Möglichkeit mehr haben eine Übertragung zu verhindern. Gleichzeitig gibt es dann auch keine Möglichkeit mehr Regeln für eine Übertragung festzulegen. Aus diesem Grund sollte die SVV die letzte Möglichkeit nutzen und mit diesem Beschluss Ausstrahlungsregeln selbst festlegen.