Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen entsprechend Anlage 1.0 und 1.1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Sacro.
Die Anlagen 1.0, 1.1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für die Ortslage Sacro (damals noch kein Ortsteilstatus) sowie bei der Durchführung eines 1. Änderungsverfahrens musste im Rahmen einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auf der Grundlage des § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 (2) BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Sacro erfolgen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 20.03.2006 bis einschließlich 21.04.2006.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger wurden am 21.03.2006 angeschrieben mit Fristsetzung zur Stellungnahme bis zum 28.04.2006.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger sind in den Anlagen 1.0 und 1.1 einzeln aufgelistet und abgewogen. Anlagen:
Anlage 1.0 – Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange Anlage 1.1 – Stellungnahmen der Bürger Anlage 2 – Satzungsbeschluss Anlage 3 - Lageplan
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