Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0716/2006  

 
 
Betreff: Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Querweg" im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
31.08.2006 
18. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2006 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2006 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Querweg” gemäß § 13 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 28 Gemeindeordnung befangene Bürger keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Querweg” muss eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes “Querweg” im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB erfolgen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan