Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Querweg” gemäß § 13 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 28 Gemeindeordnung befangene Bürger keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Querweg” muss eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes “Querweg” im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB erfolgen. Anlagen:
Lageplan |
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