Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0720/2006  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "An der Gubener Straße"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
31.08.2006 
18. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2006 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2006 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
satzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “An der Gubener Straße”. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am 22.04.2005 wurde von der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) der Aufstellungs­beschluss für den Bebauungsplan “An der Gubener Straße” gefasst.

 

Es wurde ein vereinfachtes Verfahren i.S.d. § 13 BauGB durchgeführt, da durch die Aufstellung des B-Planes in einem Gebiet nach § 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich geändert wird.

 

Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit erfolgte auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Form von zwei öffentlichen Auslegungen vom 11.07.2005 bis 12.08.2005 und vom 20.03.2006 bis einschließlich 21.04.2006.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden auf der Grundlage des § 13 (2) Nr. 3 BauGB in Form eines gesonderten Schreibens beteiligt.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1.0: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.1: Stellungnahme von Bürgern

Anlage 2: Satzungsbeschluss

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 satzung (45 KB)