Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “An der Gubener Straße”. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Am 22.04.2005 wurde von der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “An der Gubener Straße” gefasst.
Es wurde ein vereinfachtes Verfahren i.S.d. § 13 BauGB durchgeführt, da durch die Aufstellung des B-Planes in einem Gebiet nach § 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich geändert wird.
Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit erfolgte auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Form von zwei öffentlichen Auslegungen vom 11.07.2005 bis 12.08.2005 und vom 20.03.2006 bis einschließlich 21.04.2006.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden auf der Grundlage des § 13 (2) Nr. 3 BauGB in Form eines gesonderten Schreibens beteiligt. Anlagen:
Anlage 1.0: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Anlage 1.1: Stellungnahme von Bürgern Anlage 2: Satzungsbeschluss Lageplan
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