Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0727/2006  

 
 
Betreff: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Bildung der Erschließungseinheit "Quartier Querweg" nach § 130 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Baerwald
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
17.08.2006 
25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2006 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2006 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Bildung der Erschließungs­einheit “Quartier Querweg” entsprechend Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Erschließungsanlagen Saarlandstraße, Klinger Weg 2. BA, Querweg bis Grenze Außenbereich Flurstück 204 und Euloer Weg sollen zu einer Erschließungseinheit zusammen­gefasst werden.

 

In einer Erschließungseinheit wird eine einheitliche Planung und ein enger zeitlicher Zusammen­hang der Herstellung der Erschließungsanlagen  durchgeführt. Mit der Baumaßnahme soll 2006 begonnen werden. Die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2007 geplant.

 

Die Abgrenzung des Gebietes lässt deutlich erkennen, dass die Erschließungsfunktionen der einzelnen Anlagen nicht voneinander abweichen und mit dem Vorteilsprinzip des Erschließungs­beitragsrechts vereinbar sind. Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, eine Erschließungseinheit zu bilden, wird eine Entstehung der Beitragspflicht für die einzelne Anlage ausgeschlossen.

 

In der Erschließungseinheit gibt es keine Eckgrundstücksregelungen. Die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes erfolgt zusammengefasst und der Beitragssatz ist für alle beitrags­pflichtigen Grundstücke einheitlich. Durch diese Zusammenfassung entsteht rechtlich keine neue Erschließungsanlage. Eine Bürgerinformation erfolgte bereits am 15.11.2005.  Der Beschluss zur Bildung einer Erschließungseinheit wurde mitgeteilt. Die 2. Bürgerinformation erfolgte am 08.08.2006, wo auf der Grundlage der Kostenschätzung die Beiträge für die einzelnen Grundstücke mitgeteilt wurden.