Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Bildung der Erschließungseinheit “Quartier Querweg” entsprechend Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Erschließungsanlagen Saarlandstraße, Klinger Weg 2. BA, Querweg bis Grenze Außenbereich Flurstück 204 und Euloer Weg sollen zu einer Erschließungseinheit zusammengefasst werden.
In einer Erschließungseinheit wird eine einheitliche Planung und ein enger zeitlicher Zusammenhang der Herstellung der Erschließungsanlagen durchgeführt. Mit der Baumaßnahme soll 2006 begonnen werden. Die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2007 geplant.
Die Abgrenzung des Gebietes lässt deutlich erkennen, dass die Erschließungsfunktionen der einzelnen Anlagen nicht voneinander abweichen und mit dem Vorteilsprinzip des Erschließungsbeitragsrechts vereinbar sind. Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, eine Erschließungseinheit zu bilden, wird eine Entstehung der Beitragspflicht für die einzelne Anlage ausgeschlossen.
In der Erschließungseinheit gibt es keine Eckgrundstücksregelungen. Die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes erfolgt zusammengefasst und der Beitragssatz ist für alle beitragspflichtigen Grundstücke einheitlich. Durch diese Zusammenfassung entsteht rechtlich keine neue Erschließungsanlage. Eine Bürgerinformation erfolgte bereits am 15.11.2005. Der Beschluss zur Bildung einer Erschließungseinheit wurde mitgeteilt. Die 2. Bürgerinformation erfolgte am 08.08.2006, wo auf der Grundlage der Kostenschätzung die Beiträge für die einzelnen Grundstücke mitgeteilt wurden. |
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