Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0729/2006  

 
 
Betreff: Bestellung der Personen für die Einigungsstelle und Berufung des unparteiischen Vorsitzenden gemäß § 71 (3) Personalvertretungsgesetz Brandenburg für die Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Görs
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Görs, Karin
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
07.09.2006 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2006 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestellt namentlich die Mitglieder der zuständigen obersten Dienstbehörde und deren jeweilige Stellvertreter im Verhinderungsfalle als Mitglieder der Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz).

 

Die Liste der namentlich benannten Mitglieder der Einigungsstelle ist als Anlage der Erläuterung beigefügt.

 

2. Des Weiteren bestellt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) mit sofortiger Wirkung Herrn Andreas Koark, Richter am Verwaltungsgericht Cottbus, zum unparteiischen Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz).

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit der Neuwahl des Personalrates endete die Amtszeit der Personalvertretung mit Ablauf des 10.05.06.

Gleichzeitig endete damit die Einrichtung der personalvertretungsrechtlichen Einigungsstelle.

 

Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gemäß § 71 (3) des Personalvertretungsgesetzes Brandenburg die in der Anlage genannten Beschäftigten und Beamten der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) zu Mitgliedern der Einigungsstelle, als Vertreter der zuständigen obersten Dienstbehörde.

Gleichzeitig wird deren jeweilige Vertreterreihenfolge im Verhinderungsfalle festgelegt.

Die Liste der namentlich benannten Mitglieder der Einigungsstelle und deren Stellvertreter ist  als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Den unparteiischen Vorsitz der Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz) hatte bisher ebenfalls Herr Koark, Richter am Verwaltungsgericht Cottbus, inne.

 

Herr Koark erklärte sich mit Schreiben vom 30.06.06 bereit, weiterhin auch über die Amtszeit der neu gewählten Personalvertretung als unparteiischer Vorsitzender für die Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz) zu wirken.

 

Der Personalrat hat mit Schreiben vom 22.06.06 die Besetzung zum unparteiischen Vorsitzenden mit Herrn Richter Koark die Zustimmung erteilt.

 

Aufgaben und Funktion der Einigungsstelle nach § 71 Personalvertretungsgesetz Brandenburg: 

  • Die Einigungsstelle entscheidet in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, wenn eine  Einigung nach § 61 LPVG nicht erzielt werden kann.
  • Die Einigungsstelle ist wie Richter an Recht und Gesetz gebunden, nicht dagegen an Weisungen irgendeiner Stelle.
  • Sie besteht aus je drei Mitgliedern, die von der zuständigen obersten Dienstbehörde und der dort bestehenden Personalvertretung unverzüglich nach Amtsantritt der Personalvertretung bestellt werden und einem weiteren unparteiischen Mitglied, auf das sich Dienststelle und Personalvertretung einigen. Das unparteiische Mitglied führt den Vorsitz.
  • Die Verhandlung der Einigungsstelle ist nicht öffentlich. Dienststelle und Personalvertretung ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
  • Die Einigungsstelle entscheidet nach mündlicher Verhandlung durch Beschluss.
  • Der Beschluss ist für die Beteiligten bindend, soweit er nicht nach § 73 LPVG ganz oder teilweise aufgehoben wird.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Personen für die Einigungsstelle