Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt
1. die Verkehrsanlage Euloer Straße, in ihrer räumlichen Ausdehnung von Spremberger Straße bis Ortsausgang Forst (Lausitz) einschließlich des unselbständigen Stiches, aufzuheben. (Anlage 1).
2. die eigenständige Verkehrsanlage A Euloer Straße, in ihrer räumlichen Ausdehnung von Kreisverkehr B 112 / L 49 bis Ortsausgang Forst (Lausitz) lt. Anlage 2.
3. die Entstehung einer eigenständigen Verkehrsanlage B Euloer Straße, in ihrer räumlichen Ausdehnung von Spremberger Straße bis Anbindung Euloer Straße, Flurstück 254/3, einschließlich zweiter Anbindung an die Euloer Straße lt. Anlage 2.
4. die Entstehung einer eigenständigen Verkehrsanlage C Euloer Straße, in ihrer räumlichen Ausdehnung Einmündung in nördlicher Richtung auf dem Flurstück 254/3 lt. Anlage 2.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Im Rahmen des B-Planes “Knotenpunkt Euloer Straße” und des damit verbundenen Straßenbaues ist die straßenbaubeitragsrechtliche Einordnung der Anlagen erforderlich.
Für die Euloer Straße wurde für die einzelnen Anlagen jeweils ein konkretes Bauprogramm festgelegt und die räumliche Ausdehnung bestimmt. Auf dieser Grundlage mussten drei Anlagen aus der “alten” Euloer Straße bestimmt werden, da Gegenstand einer beitragsfähigen Ausbaumaßnahme nur ein solcher Teil des Straßennetzes sein kann, der selbständig in Anspruch genommen wird.
Die selbständige Inanspruchnahme muss im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Vorteilen gesehen werden, welcher den Grundstückseigentümern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme geboten wird. Da der wirtschaftliche Vorteil ein Erschließungsvorteil ist, müssen die einzelnen Anlagen der Euloer Straße nach örtlich erkennbaren Merkmalen und nach rechtlichen Gesichtspunkten abgegrenzt werden.
Die Verkehrsanlage A wird die Funktion einer Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr haben. Die Verkehrsanlage B ist dann eine Anliegerstraße und die Verkehrsanlage C ist ein öffentlicher Parkplatz. |
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