Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0731/2006  

 
 
Betreff: Vollzug des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg (KAG Bbg) i.V.m. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) und des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Straßenbau Euloer Straße - Abschnittsbildung Goethestraße bis Waldstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Baerwald
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
17.08.2006 
25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2006 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2006 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abschnittsbildung Straßenbau Euloer Straße, von Goethestraße bis Waldstraße, lt. Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der Straßenbau Euloer Straße, im Abschnitt von Kreisverkehr B 112 / L 49 bis Waldstraße, wird  2006/2007 realisiert.

 

Um den beitragsfähigen Bereich festzustellen, ist eine Abschnittsbildung erforderlich. Im Abschnitt Goethestraße bis Waldstraße handelt es sich um einen beitragsfähigen Abschnitt einer Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr. Der Anteil der Beitragspflichtigen ergibt sich für die Teileinrichtungen Fahrbahn / Grün / Planung aus § 4 (3) Straßenbaubeitrags­satzung der Stadt Forst (Lausitz). Für die Teileinrichtungen Beleuchtung / Gehweg / Oberflächenentwäs­serung / Planung tragen die Beitragspflichtigen 90 v.H.

 

Die Bürgerinformation wurde am 23.08.2005 durchgeführt. Die voraussichtlichen Beiträge wurden bereits auf der Grundlage dieser Abschnittsbildung ermittelt.