Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abschnittsbildung Straßenbau Euloer Straße, von Goethestraße bis Waldstraße, lt. Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Der Straßenbau Euloer Straße, im Abschnitt von Kreisverkehr B 112 / L 49 bis Waldstraße, wird 2006/2007 realisiert.
Um den beitragsfähigen Bereich festzustellen, ist eine Abschnittsbildung erforderlich. Im Abschnitt Goethestraße bis Waldstraße handelt es sich um einen beitragsfähigen Abschnitt einer Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr. Der Anteil der Beitragspflichtigen ergibt sich für die Teileinrichtungen Fahrbahn / Grün / Planung aus § 4 (3) Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz). Für die Teileinrichtungen Beleuchtung / Gehweg / Oberflächenentwässerung / Planung tragen die Beitragspflichtigen 90 v.H.
Die Bürgerinformation wurde am 23.08.2005 durchgeführt. Die voraussichtlichen Beiträge wurden bereits auf der Grundlage dieser Abschnittsbildung ermittelt. |
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