Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abschnittsbildung Straßenbau Euloer Straße, von Kreisverkehr B 112 / L 49 bis Goethestraße, lt. Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Der Straßenbau Euloer Straße, im Abschnitt von Kreisverkehr B 112 / L 49 bis Waldstraße, wird 2006/2007 realisiert.
Der Bereich vom Kreisverkehr B 112 / L 49 bis Goethestraße hat die Funktion einer Sammelstraße. Sammelstraßen sind dazu bestimmt, den von den Grundstücken an den Anbaustraßen ausgelösten Verkehr aufzunehmen und gesammelt weiterzuleiten. Sammelstraßen sind überwiegend anbaufrei und erfüllen somit nicht die Anforderungen an eine beitragsfähige Verkehrsanlage. Eine Abgrenzbarkeit zwischen den Grundstücken, die von der Verkehrsanlage einen besonderen beitragsrelevanten Vorteil haben, und den Grundstücken, die einen solchen Vorteil nicht haben, ist in dem Abschnitt der Euloer Straße nicht möglich. Die Baukosten gehen vollständig zu Lasten der Stadt Forst (Lausitz).
Die Bürgerinformation wurde am 23.08.2005 durchgeführt. Die voraussichtlichen Beiträge wurden bereits auf der Grundlage dieser Abschnittsbildung ermittelt. |
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