Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2006 gemäß Anlage 2. Erläuterungen:
Die Pflicht zum Erlass der Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich aus den Vorschriften des § 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO ) i.V.m. § 30 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV).
Durch den 1.Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um 37.400 Euro und des Vermögenshaushaltes um 423.100 Euro verändert. Die im Entwurf des 1. Nachtrages eingearbeiteten Änderungen der beiden Haushaltsteile werden in der Anlage 1 beigefügt.
Die Verpflichtungsermächtigungen wurden entsprechend Anlage 1 verändert.
Die Notwendigkeit zur Anpassung ist bei den betreffenden Haushaltsstellen im Nachtragshaushaltsplan (Anlage 2) erläutert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, sie ist lediglich gem. § 78 Abs. 4 GO der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. |
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