Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Bebauungsplan “Am Keuneschen Kirchweg” zu ändern. Der Bebauungsplan wird nach § 2 (1) BauGB geändert und trägt die Bezeichnung “1. Änderung Am Keuneschen Kirchweg”.
Das Plangebiet ist begrenzt: ¨ Im Osten und Nordosten: durch die C.-A.-Groeschke-Straße ¨ Im Süden und Südosten: durch die Ernst-Heilmann-Straße ¨ Im Westen: durch den Keuneschen Kirchweg
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Keuneschen Kirchweg”, der erforderlichen Überprüfung und Anpassung der ursprünglich ausgewiesenen Bauflächen und einem Korrekturbedarf bei den inneren Verkehrsflächen, ist ein qualifiziertes Änderungsverfahren beim Bebauungsplan “Am Keuneschen Kirchweg” erforderlich. Anlagen:
Lageplan |
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