Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0759/2006  

 
 
Betreff: Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)" im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
05.10.2006 
19. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.10.2006 
22 Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.11.2006 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)” gemäß § 13

Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 28 Gemeindeordnung befangene Bürger keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)” muss eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbe­gebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)” im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB erfolgen.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.

Anlagen:

Anlagen:

 

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