Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)” gemäß § 13 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 28 Gemeindeordnung befangene Bürger keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)” muss eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)” im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB erfolgen.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. Anlagen:
Lageplan |
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