Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0765/2006  

 
 
Betreff: Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Kindertagesstätten der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bossert, Bettina
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
09.10.2006 
18. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
16.10.2006 
26. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Planungsausschuss und dem Bau- und Umweltausschuss) ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.10.2006 
22 Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.11.2006 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entgeltordnung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die “Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Kindertagesstätten der Stadt Forst (Lausitz)” (Anlage).

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Da in der Vergangenheit von Dritten kein Bedarf zur Nutzung von Räumen in Kindertagesstätten  angezeigt wurde, gibt es zurzeit keine Entgeltordnung.

 

Nun liegen der Stadt Forst (Lausitz) mehrere Anfragen zur Raumnutzung in Kindertagesstätten vor. So möchte z. B. ein privates Unternehmen Räume nach der Öffnungszeit nutzen. Ein anderes privates Unternehmen würde für die Kinder einer Kindertagesstätte ein Extra-Angebot unterbreiten, wofür die Eltern ein Entgelt zu entrichten hätten.

 

Der Beschluss einer Entgeltordnung ist die Voraussetzung, um eine Vermietung vornehmen zu können und auch Einnahmen zu erzielen. Die hier vorliegende “Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Kindertagesstätten der Stadt Forst (Lausitz)” ist angelehnt an die seit 2000 gültige “Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) über die Nutzung von Schulen in städtischer Trägerschaft” (Beschluss Nr. SVV/0018/2000) erarbeitet worden. D. h. die Nutzungsentgelte für die Nutzung von Schulräumen und Räumen in Kindertagesstätten unterscheiden sich nur unwesentlich.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Entgeltordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltordnung (80 KB)