Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die “Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Kindertagesstätten der Stadt Forst (Lausitz)” (Anlage).
Erläuterungen:
Da in der Vergangenheit von Dritten kein Bedarf zur Nutzung von Räumen in Kindertagesstätten angezeigt wurde, gibt es zurzeit keine Entgeltordnung.
Nun liegen der Stadt Forst (Lausitz) mehrere Anfragen zur Raumnutzung in Kindertagesstätten vor. So möchte z. B. ein privates Unternehmen Räume nach der Öffnungszeit nutzen. Ein anderes privates Unternehmen würde für die Kinder einer Kindertagesstätte ein Extra-Angebot unterbreiten, wofür die Eltern ein Entgelt zu entrichten hätten.
Der Beschluss einer Entgeltordnung ist die Voraussetzung, um eine Vermietung vornehmen zu können und auch Einnahmen zu erzielen. Die hier vorliegende “Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Kindertagesstätten der Stadt Forst (Lausitz)” ist angelehnt an die seit 2000 gültige “Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) über die Nutzung von Schulen in städtischer Trägerschaft” (Beschluss Nr. SVV/0018/2000) erarbeitet worden. D. h. die Nutzungsentgelte für die Nutzung von Schulräumen und Räumen in Kindertagesstätten unterscheiden sich nur unwesentlich.
Anlagen:
Entgeltordnung
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