Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0771/2006  

 
 
Betreff: Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Baerwald
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
28.09.2006 
26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.10.2006 
22 Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.11.2006 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
ergänzung ausführungsbestimmungen sbbs

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Ergänzung der Ausführungs­bestimmungen zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Änderung der Ausführungsbestimmungen hat sich erforderlich gemacht, um eine weitere Transparenz in der Verwaltung einzuführen.

 

Mit der Übergabe der Auszüge der Niederschriften können die Grundstückseigentümer ihre eigenen Anregungen und Bedenken wiederfinden und nachfragen. In der bisherigen Praxis war es weiterhin üblich, den Grundstückseigentümern schriftlich bekannt zu geben, welche voraus­sichtlichen Kosten für ihr Grundstück entstehen könnten. Von dieser Verfahrensweise soll in Zukunft abgesehen werden, da aus dieser schriftlichen Bestätigung eine Zusicherung gemäß § 38 VwVfG hergeleitet werden kann, worauf die Grundstückseigentümer Schadensersatz­ansprüche auch gegen die Gemeinderäte begründen könnten.

 

Um den Grundstückseigentümern weiterhin eine abschätzbare Größenordnung der Beiträge mitteilen zu können, wird in den Bürgeranhörungen zukünftig ein von-bis-Beitragssatz für die jeweilige abrechenbare Anlage bekannt gegeben.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Ergänzung der Ausführungsbestimmungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ergänzung ausführungsbestimmungen sbbs (44 KB)