Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Änderung der Ausführungsbestimmungen hat sich erforderlich gemacht, um eine weitere Transparenz in der Verwaltung einzuführen.
Mit der Übergabe der Auszüge der Niederschriften können die Grundstückseigentümer ihre eigenen Anregungen und Bedenken wiederfinden und nachfragen. In der bisherigen Praxis war es weiterhin üblich, den Grundstückseigentümern schriftlich bekannt zu geben, welche voraussichtlichen Kosten für ihr Grundstück entstehen könnten. Von dieser Verfahrensweise soll in Zukunft abgesehen werden, da aus dieser schriftlichen Bestätigung eine Zusicherung gemäß § 38 VwVfG hergeleitet werden kann, worauf die Grundstückseigentümer Schadensersatzansprüche auch gegen die Gemeinderäte begründen könnten.
Um den Grundstückseigentümern weiterhin eine abschätzbare Größenordnung der Beiträge mitteilen zu können, wird in den Bürgeranhörungen zukünftig ein von-bis-Beitragssatz für die jeweilige abrechenbare Anlage bekannt gegeben.
Anlagen:
Ergänzung der Ausführungsbestimmungen
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